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Datenschutz und Werbung

  • maeusich
  • 4. April 2009 um 18:30
1. offizieller Beitrag
  • maeusich
    Anfänger
    Beiträge
    8
    Filebase Einträge
    2
    • 4. April 2009 um 18:30
    • #1

    Auf Ihrer Internetseite befindet sich ein Spionagetool, der feststellt welche ADD ON's installiert sind. Besonders Werbeblocker werden als Hinderungsgrund dargestellt, damit man nichts runterladen kann. Ich denke mal, dass es sich um ein Datenschutzvergehen handelt. Wenn man die Werbung nicht so aufdrückt bekommen will, muss man Werbeblocker installieren. Das trifft ganz besonders auf die Werbung für 1&1 zu.

    • Zitieren
  • Brittany
    Anfänger
    Beiträge
    10
    • 4. April 2009 um 19:03
    • #2

    If You view the website as guest, you get redirected to china.tv.sexmuseum. it just happened to me now.

    Brit.

    • Zitieren
  • Speedy
    Meister
    Beiträge
    2.067
    Filebase Einträge
    21
    • 4. April 2009 um 19:42
    • #3

    Das Thema mit der Werbung haben wir aber schon mal gehabt. Guckst du hier:

    trsberlin.de Javascript blockiert Download-Feld in der Filebase


    Zumal du dann als Gast unterwegs warst.

    EDIT: Nur das mit dem Datenschutzvergehen habe ich irgendwie nicht verstanden.

    Einmal editiert, zuletzt von Speedy (4. April 2009 um 19:42)

    • Zitieren
  • cruelar
    Schüler
    Beiträge
    63
    • 4. April 2009 um 21:19
    • #4
    Zitat

    Original von maeusich
    Auf Ihrer Internetseite befindet sich ein Spionagetool, der feststellt welche ADD ON's installiert sind. Besonders Werbeblocker werden als Hinderungsgrund dargestellt, damit man nichts runterladen kann. Ich denke mal, dass es sich um ein Datenschutzvergehen handelt. Wenn man die Werbung nicht so aufdrückt bekommen will, muss man Werbeblocker installieren. Das trifft ganz besonders auf die Werbung für 1&1 zu.


    Das wäre schonmal eine Unterstellung bzw. rechtlich gesehen eine Verleumdung (§187 StGB)

    EDIT: Achja: Das fällt übrigens unter Falsche Verdächtigung (§164 StGB)

    wenn wir das alles mal so genau nehmen wollen ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von cruelar (4. April 2009 um 21:19)

    • Zitieren
  • Auge
    Fortgeschrittener
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    5
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    495
    • 4. April 2009 um 21:59
    • #5
    Zitat

    Original von cruelar


    Das wäre schonmal eine Unterstellung bzw. rechtlich gesehen eine Verleumdung (§187 StGB)


    Nö, wäre sie nicht. Es wird ein Programm betrieben, welches nach bestimmten installierten Plugins/Erweiterungen (konkret: Werbeblocker) sucht. Also keine Unterstellung, keine Verleumdung.

    Zitat

    Original von cruelar


    EDIT: Achja: Das fällt übrigens unter Falsche Verdächtigung (§164 StGB)


    Das fällt unter Meinungsäußerung und damit unter Meinungsfreiheit, zumal er das Vergehen vermutet.

    Wer den schon von Speedy09 verlinkten Thread gelesen hat, weiß, dass es um die Sicherstellung der Anzeige von Webung zur Finanzierung dieses Angebots geht und ob das ein Datenschutzvergehen ist, wird schlussendlich wohl nur ein Fachanwalt klären können. Meiner Meinung nach ist es das nicht, da diese Prüfung per JavaScript im Browser stattfindet und keine Daten an den Betreiber der Seite übermittelt werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes können also garnicht verletzt werden.

    Ob man die Bedingung, sich in der Filebase ohne einen Werbeblocker zu bewegen, hinnehmen will, ist jedem selbst überlassen. Man kann den vorübergehend abschalten oder es auch einfach lassen und auf die Downloads verzichten. Wobei mir lieber wäre, dass das Prüfskript nicht auf die Anwesenheit des Werbeblockers anspränge, sondern auf die Blockierung der kokret anzuzeigenden Werbung. Man kann einem Werbeblocker ja auch beibringen, bestimmte Werbung zuzulassen. Sich, in Unkenntnis sowohl der Umstände als auch der verwendeten Technik, dazu -vielleicht auch inklusive Fehlinterpretationen- zu äußern, ist aber niemandem verboten. Wer letzteres wollte, darf mMn auch gerne in die VR China oder in die KDVR auswandern.

    Schlimm finde ich die Beobachtung von Brittany. Stepke hatte ja nun schon einige Male Probleme mit der eingebundenen Werbung, aber das geht nach meinem Empfinden zu weit. Es scheint leider, dass das eine 'never ending story' ist.

    Tschö, Auge

    • Zitieren
  • maeusich
    Anfänger
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    2
    • 4. April 2009 um 22:02
    • #6
    Zitat

    Original von cruelar


    Das wäre schonmal eine Unterstellung bzw. rechtlich gesehen eine Verleumdung (§187 StGB)

    EDIT: Achja: Das fällt übrigens unter Falsche Verdächtigung (§164 StGB)

    wenn wir das alles mal so genau nehmen wollen ;)

    Keine Verleumdung, Gedanken sind straffrei. Ich finde es nur komisch, das man angemeldet gesagt bekommt welcher Werbeblocker verwendet wird. Sicherlich sind Sie Rechtsanwalt, also ich bin nicht steitsüchtig. War als Hinweis gemeint. Übrigens wurde die lästige Werbung von 1&1 anscheinend entfernt, Flasheinblendung ohne Wegklickfunktion beim Aufrufen der Startseite.

    • Zitieren
  • Banjobeni
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    • 4. April 2009 um 22:21
    • #7
    Zitat

    Original von Auge
    [..] und ob das ein Datenschutzvergehen ist, wird schlussendlich wohl nur ein Fachanwalt klären können. Meiner Meinung nach ist es das nicht, da diese Prüfung per JavaScript im Browser stattfindet und keine Daten an den Betreiber der Seite übermittelt werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes können also garnicht verletzt werden.


    Vollkommen richtig. Javascript wird Clientseitig ausgeführt und der Begriff "Spionagetool" ist auf jeden Fall gänzlich falsch.

    Ich kann leider eure Probleme nicht nachvollziehen. Wir hatten jetzt schon öfters irgendwelche Leute, die irgendwo irgendwas behauptet haben.

    Ich mache es nochmals ganz deutlich: Wer Probleme hat, muss diese genügend darlegen. Sprich Bilder, Screenshots oder was auch immer. Wir gehen sicher nicht jedesmal auf die Suche nach irgendwelchen Fehlern/Verstössen, nur wenn jemand den Finger hebt.

    Auch zeige ich mich nur für die neue Google-Werbung verantwortlich, die anderen Werbearten sind Stepke's Sache. Bis er sich dazu äussert, müssen wir wohl warten.

    Cogito ergo sum. Ich denke, also bin ich. Denke ich denn?

    AFAIK = as far as I know (so weit ich weiss) / IMHO = in my humble opinion (Meiner unmassgeblichen Meinung nach) / lol = laughing out loudly (lautes Herauslachen) / prellen = (jemand dekoriert seine Sätze mit zu vielen ? und !) / ROFL = rolling on the floor laughin (auf dem Boden rollend vor lachen) / SCNR = sorry, could not resist (Ich konnt's mir nicht verkneifen) / UT(F)SE = use the (fucking) search engine (benutz endlich die Suchmaschine) / WFM = works for me (funktioniert bei mir)

    • Zitieren
  • Stepke
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    • 4. April 2009 um 22:47
    • Offizieller Beitrag
    • #8

    maeusich

    Als Webseitenbetreiber ist es mein gutes Recht, jede Art der Werbeblocker untauglich zu machen denn ich trage die Kosten und bin auf die Werbung und Spenden angewiesen.

    Für DICH erkläre ich nochmal die funktionsweise des Scripts. Der Adblocker von Firefox erkennt den eingebauten Code des Scripts als Werbung und blockt dementsprechend. Das Script wiederrum gibt der Webseite den angezeigten Text aus und blendet alle Downloadlinks aus. Also der HTML Code wird gegen einen Alternativcode ausgegeben.

    Die eingebaute Werbeform in der Filebase ist ein sogenannter DHTML Layer der Firma Bin-Layer gewesen. Bin Layer zeigt Werbung entsprechend des Landes in dem man wohnt an. Wie sich die internationale Werbung darstellt, weiß ich nicht aber wer auf die Werbung draufklickt und auf irgendwelchen Erotikseiten landet, ist im Endeffekt selber schuld. Inzwischen ist die Layer-Werbung heute gegen Google-Ads Werbung ausgetauscht worden.

    Zitat

    Auf Ihrer Internetseite befindet sich ein Spionagetool, der feststellt welche ADD ON's installiert sind. B


    Diese Aussage ist eine Lüge oder besser gesagt eine Verleumdung und wäre ein Verstoß gegen deutsches Recht.

    Wem unser Handeln nicht gefällt ist nicht dazu verpflichtet, die Webseite zu besuchen. Weitere Unterstellungen solcher Art werden kommentarlos gelöscht.

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  • Sebastianeh
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    • 5. April 2009 um 01:02
    • Offizieller Beitrag
    • #9

    Gedanken sind straffrei, wenn man Sie für sich behält.

    Übrigens, wenn man auf http://www.wieistmeineip.de geht, dann wird einem auch angezeigt, welchen Browser, wel´ches Betriebssystem usw. man nutzt, das sind Daten die Firefox, IE und CO. senden, bleibt nur die Möglichkeit, Anonym durch das Netz zu surfen.

    Mfg Sebastian

    <p>I think my pig whistles.</p>

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  • low16478
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    • 5. April 2009 um 06:59
    • #10

    maeusich:

    1. schließe ich mich meinen 3 Vorrednern an.

    2. finde ich es alles andere als fair (mal abgesehen von der strafrchtlichen Relevanz), deine Vermutung in die Öffentlichkeit zu tragen. Warum sprichst du Stepke oder ein anderes Team-Mitglied nicht persönlich, sprich per PN oder E-Mail, drauf an?

    @alle: Ich meine, daß die Pogrammierung nicht nur dieser Website, sondern jeder anderen der zigmilliarden Websites weltweit, incl. Werbe- und EVTL. sonstiger Tools, in der Verantwortung des jeweiligen Administrators liegt. Also ist der Admin der einzige, mit dem solche Angelegenheiten uner 4 Augen (PN, E-Mail) zu klären sind. Für den Fall, daß es neben dem rechtlich verantwortlichen Admin noch weitere Admins oder Mods gibt (hier gibts neben Stepke noch 3 weitere Personen), können solche Vermutungen auch an diese Leute herangetragen werden, ebenfalls per PN oder E-Mail. Sie klären die Angelegenheit in Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Admin.

    • Zitieren

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