ZitatOriginal von cruelar
Das wäre schonmal eine Unterstellung bzw. rechtlich gesehen eine Verleumdung (§187 StGB)
Nö, wäre sie nicht. Es wird ein Programm betrieben, welches nach bestimmten installierten Plugins/Erweiterungen (konkret: Werbeblocker) sucht. Also keine Unterstellung, keine Verleumdung.
ZitatOriginal von cruelar
EDIT: Achja: Das fällt übrigens unter Falsche Verdächtigung (§164 StGB)
Das fällt unter Meinungsäußerung und damit unter Meinungsfreiheit, zumal er das Vergehen vermutet.
Wer den schon von Speedy09 verlinkten Thread gelesen hat, weiß, dass es um die Sicherstellung der Anzeige von Webung zur Finanzierung dieses Angebots geht und ob das ein Datenschutzvergehen ist, wird schlussendlich wohl nur ein Fachanwalt klären können. Meiner Meinung nach ist es das nicht, da diese Prüfung per JavaScript im Browser stattfindet und keine Daten an den Betreiber der Seite übermittelt werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes können also garnicht verletzt werden.
Ob man die Bedingung, sich in der Filebase ohne einen Werbeblocker zu bewegen, hinnehmen will, ist jedem selbst überlassen. Man kann den vorübergehend abschalten oder es auch einfach lassen und auf die Downloads verzichten. Wobei mir lieber wäre, dass das Prüfskript nicht auf die Anwesenheit des Werbeblockers anspränge, sondern auf die Blockierung der kokret anzuzeigenden Werbung. Man kann einem Werbeblocker ja auch beibringen, bestimmte Werbung zuzulassen. Sich, in Unkenntnis sowohl der Umstände als auch der verwendeten Technik, dazu -vielleicht auch inklusive Fehlinterpretationen- zu äußern, ist aber niemandem verboten. Wer letzteres wollte, darf mMn auch gerne in die VR China oder in die KDVR auswandern.
Schlimm finde ich die Beobachtung von Brittany. Stepke hatte ja nun schon einige Male Probleme mit der eingebundenen Werbung, aber das geht nach meinem Empfinden zu weit. Es scheint leider, dass das eine 'never ending story' ist.
Tschö, Auge